Die unterschriebene Einschreibung (Anmeldung) ist gültig nach Eingang in der Kosmetikschule Ingraban.

  1. Der Teilnehmer hat nur nach regelmäßigem Besuch der Ausbildungen und Lehrgänge der Kosmetikschule Ingraban Cosmetic, Ingraban Holland und vorheriger Zahlung aller Lehrgangskosten sowie der Prüfgebühr Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Fehltage können an vereinbarten Tagen nachgeholt werden. Bei Zahlungsverzug wird der noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  2. Die Laufzeit des Vertrages ist verbindlich.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, an allen Lehrveranstaltungen einschließlich der Praktikumseinsätze bei Bedarf regelmäßig teilzunehmen, aktiv mit den Dozenten und Lehrkräften zusammen zu arbeiten und den ergangenen Anweisungen zu folgen.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die technische und sonstige Ausstattung des Bildungsträgers sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die Ordnung der Bildungseinrichtung und des Praktikumbetriebes betreffen, zu beachten.
  5. Die Maßnahmenordnung ist bekannt und einzuhalten. Haftansprüche gegenüber der Kosmetikschule Ingraban Cosmetic, Ingraban Holland bzw. den Lehrkräften für schülereigene Gegenstände oder persönliche Schäden werden ausgeschlossen. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Änderungen des Lehrplans oder der Unterrichtszeiten sind vorbehalten. Schüler / Lehrgangsteilnehmer, die durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können nach Ermahnung von der weiteren Unterrichtsteilnahme ausgeschlossen werden.
  6. Voraussetzung für die Aufnahme in die Lehrgänge der Kosmetikschule Ingraban Cosmetic, Ingraban Holland, ist, dass die gesundheitliche Tauglichkeit vorliegt (auch in Bezug auf Allergien). Auf Verlangen ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
  7. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Wird nur eine Unterschirft geleistet, bestätigt der Unterzeichnende damit, dass ihm das alleinige Sorgerecht zusteht; er übernimmt die Mithaftung für das Lehrgangsgeld.
  8. Die Lehrmittelgebühr wird, nach Aufforderung, am Anfang des Lehrgangs fällig.
  9. Urlaub: Bei Maßnahmen mit einer Dauer bis zu 6 Monaten besteht kein Urlaubsanspruch. Bei länger dauernden (mehr als 6 Monate) Maßnahmen werden grundsätzlich nur bis zu 24 Urlaubstage (je Massnahmejahr) gewährt.
  10. Kündigung/Rücktritt: Außerordentliches Rücktrittsrecht gilt nur für Teilnehmer, die nach dem SGB II / III gefördert werden (Bildungsgutschein / AZAV). Dem Teilnehmer wird ein kostenloses Rücktrittsrecht bei vorheriger Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit sowie bei Wegfall der Förderbarkeit (z.B. wenn der Ehepartner erhöhte Einkünfte erzielt und der Lehrgangsteilnehmer aus dem SGB II-Bezug fällt) eingeräumt.

HINWEIS: Beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen und unser Anmeldeformular

Anmelde-Formular

 

Vorzeitige Beendigung / Kündigung bei Förderungen der Agentur für Arbeit (A.f.A.):

(gilt nur für Teilnehmer, die nach dem SGB II / III A.f.A. gefördert werden.)

Die Teilnahme an der beruflichen Bildungsmaßnahme ist mit einer Frist von höchstens 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 3 Monate und dann jeweils nach einer weiteren Frist von 3 Monaten ohne Angabe von Gründen seitens des Teilnehmers kündbar.

Beide Vertragsparteien haben das Recht zur Kündigung aus Gründen, die nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften (§ 626 BGB) zur fristlosen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses berechtigen sowie aus wichtigen Gründen, die unter Abwägung der Belange von Bildungsträger und Teilnehmer die weitere Teilnahme unzumutbar machen, bzw. die Anlass dazu geben, Zweifel am Erreichen des Bildungsziels durch den Teilnehmer zu hegen.

Sofern der Teilnehmer nach dem SGB II / III gefördert wird , obliegt dem zuständigen Mitarbeiter dieser Behörde die Entscheidung zum Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Die Kündigung ist nur rechtskräftig, wenn zwischen den vertragsschließenden Parteien ein schriftlicher Nachtrag zu diesem Vertrag abgeschlossen wird.

Für Schüler der Kosmetikschule Ingraban: Ausdrücklich weisen wir Sie auf die Regelungen zur Schulpflicht (Art. 35 Bay EUG) hin. Danach dauert die Schulpflicht, die sich gem. Art. 35 Abs. 3 Bay EUG in die Vollzeit- und Berufsschulpflicht gliedert, 12 Jahre (Art. 35 Abs. 2 Bay EUG). Ist dies nicht der Fall, ergibt sich, dass der/die Schüler/in die Berufsschule besuchen muss.

HINWEIS: Beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen und unser Anmeldeformular

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